Reiseversicherung
Schließe unbedingt eine Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung ab, die schwangerschaftsbedingte Notfälle abdeckt.
Deckt eine normale Reiseversicherung die Schwangerschaft ab?
Die meisten Standardtarife decken eine unkomplizierte Schwangerschaft für medizinische Notfälle ab — bis zu einer festgelegten Schwangerschaftswoche. Nicht abgedeckt sind in der Regel die Entbindung selbst, die reguläre Vorsorge und ein Reiserücktritt allein deshalb, weil Sie schwanger sind. Die Wochengrenze und diese Ausschlüsse sind die beiden Punkte, die man vor Abschluss lesen sollte.
Als Vorerkrankung wird eine Schwangerschaft deutlich seltener gewertet, als viele erwarten. Als vorbestehend gelten dagegen bereits bekannte Komplikationen: Präeklampsie, Schwangerschaftsdiabetes, eine frühere Frühgeburt oder eine Mehrlingsschwangerschaft. Diese müssen in der Regel angegeben werden.
Die Wochengrenze
Fast jeder Tarif beendet den Schutz für schwangerschaftsbedingte Fälle in einer festgelegten Woche, und die Grenze schwankt stärker als gedacht.
- Viele Versicherer decken bis zur 28. Woche bei einer Einlingsschwangerschaft.
- Manche gehen bis zur 32., einzelne bis zur 36. Woche.
- Bei Zwillingen und höheren Mehrlingen liegt die Grenze meist früher, oft bei 24 Wochen.
- Maßgeblich sind Hin- und Rückreisedatum, nicht das Datum des Vertragsabschlusses.
Was Sie vor dem Abschluss prüfen sollten
- Die Wochengrenze — und ob sie auch für das Rückreisedatum gilt.
- Ob die Notfallversorgung bei einer Frühgeburt im Ausland gedeckt ist und ob der Schutz auf das Neugeborene übergeht.
- Ob ein Rücktransport gedeckt ist, falls von einem Rückflug abgeraten wird.
- Ob ein Reiserücktritt gedeckt ist, wenn ärztlich von der Reise abgeraten wird — meist die entscheidende Klausel.
- Ob für das Reiseziel eine Reisewarnung besteht, etwa wegen Zika, die den Schutz aufhebt.
Unterlagen, die mitgehören
Nehmen Sie den Mutterpass mit, mindestens als Foto, dazu eine Bescheinigung von Hebamme oder Ärztin über den errechneten Termin und die Reisefähigkeit. Viele Fluggesellschaften verlangen dieses Schreiben ab der 28. Woche ohnehin, und Versicherer fragen es im Schadensfall ab.
Häufige Fragen
Deckt die Reiseversicherung eine Schwangerschaft ab?
Die meisten Standardtarife decken die medizinische Notfallversorgung bei einer unkomplizierten Schwangerschaft bis zu einer festgelegten Woche — häufig 28 bis 32 Wochen bei Einlingen und oft 24 Wochen bei Zwillingen. Entbindung, reguläre Vorsorge und ein Rücktritt allein wegen der Schwangerschaft sind in der Regel ausgeschlossen.
Muss ich meine Schwangerschaft der Reiseversicherung melden?
Eine unkomplizierte Schwangerschaft muss meist nicht gemeldet werden, weil sie selten als Vorerkrankung gilt. Bekannte Komplikationen wie Präeklampsie, Schwangerschaftsdiabetes, eine frühere Frühgeburt oder eine Mehrlingsschwangerschaft sind dagegen anzugeben.
Bis zu welcher Woche gilt der Versicherungsschutz?
Häufig bis zur 28. Woche, manche Versicherer bis zur 32. oder 36. Bei Mehrlingen liegt die Grenze oft bei 24 Wochen. Sie gilt für das Rückreisedatum ebenso wie für die Hinreise.
Zahlt die Versicherung, wenn ich wegen der Schwangerschaft storniere?
Nur wenn ärztlich aus medizinischem Grund von der Reise abgeraten wird und der Tarif diese Klausel enthält. Ein Rücktritt allein wegen der Schwangerschaft ist normalerweise nicht gedeckt.
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Diese Inhalte dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine medizinische Beratung. Wende dich bei allen Fragen zu deiner Schwangerschaft oder zur Gesundheit deines Babys immer an deine Ärztin, deinen Arzt oder qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.
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